Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
Ändert sich die im Kaufvertrag angegebene Anschrift des Käufers so ist dieser verpflichtet, dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen. Solange eine solche Anzeige der Verkäuferin nicht zugegangen ist, gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Anschrift des Käufers als zugegangen: dies gilt nicht für Erklärungen besonderer Bedeutung. Soweit der Verkäuferin dadurch, dass der Käufer eine Anschriftänderung nicht unverzüglich angezeigt hat, ein Nachteil erwächst, ist der Käufer zum Ersatz verpflichtet.
Bei Teilzahlungsgeschäften ist der Darlehnsvertrag bzw. Darlehnsvertrag des Käufers mit der Bank wesentlicher Bestandteil dieses Kaufvertrages.

2. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten für 6 Monate seit Vertragsabschluss. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise des Verkäufers berechnet. Der Verkäufer hat unbedingten Anspruch auf Berichtigung von Preisirrtümern oder Berechnungsfehlern. Besondere, über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind sofort netto zahlbar, sofern nicht kostenlose Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß schriftlich eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Handelsübliche Farb- und Masserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Arbeiten nach Holzproben sowie Ergänzungsstücken wird keine Gewähr für gleiche Tönung und Holzstruktur übernommen. Kleine Abweichungen der Lieferung in Maßen und Formen sind vertragsgemäß. Die holzbezeichnung bezieht sich auf die wesntlichen Flächen der Front, Tischplatten usw. Die Mitverwertung anderer geeigne- ter Holzarten oder von Kunststoffen ist zulässig.
Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien, Kunststoff, Lack, Leder und Marmoroberflächen vorbehalten. Bei Ergänzungsstücken ist eine Anweichung unvermeidlich. Bei Ausstellungsstücken gilt: Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeder Gewährleistung.

4. Lieferung
Im Falle der vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, dass der Tranport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist, gleiches gilt für die Anliefe- rungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser. Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer 9). Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich. Bie Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, sofern keine Aufzugnutzung möglich ist.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Unmöglichkeit der Lieferung einzelner Gegenstände bleiben die Bestimmungen dieses Vertrages für die übrigen gekauften Teile voll anwendbar. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Mon- tage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Montage erfolgt dann ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals. Der Käufer verpflichtet sich, am Tage der Lieferung anwesend zu sein oder einen Bevollmächtigten mit der Abnahme und Zahlung zu beauftragen, soweit die gekauften Waren bei Anlieferung auf Mängel zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

5. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Verkäufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewährleisten und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend machen.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.

6. Zahlung und Zahlungsverzug
Gelieferte Gegenstände – auch Teillieferungen – sind ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware spesenfrei für den Verkäufer zu bezahlen. Bei Hereingabe von Wechsel und Schecks gilt Zahlung erst bei deren Einlösung als erfolgt. Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verrechnet. 1. Kosten 2. Zinsen 3. Kreditgebühren 4. Kaufpreis. Soweit Zahlungen auf den Kaufpreis erfolgen sind diese, sofern sich unter den verkauften Gegenständen Ausstattungsgegenstände (Bettvorlagen, Steppdecken, Matratzen, Teppiche, Dekoration usw.) oder Sonderanfertigungen sowie speziell für den Kunden z.B. nach Zeichnungen zusammenstellte Gegenstände und Beleuchtungskörper jeder Art befinden, zunächst auf den Kaufpreis dieser Gegenstände anzurechnen. Abrufaufträge sind mit Erreichen des vereinbarten Abruftermines uns sofort nach Erhalt der Mitteilung der Bereitstellung abzunehmen und zur Zahlung fällig. Der Lieferanspruch ruht, solange die bis zum Liefertermin fällige Zahlungen nicht geleistet sind. Verzugszinsen werden mit 4% über dem Discontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Zinsbelastung nachweist. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungs- gebühr von EUR 5,- berechnet. Der Verkäufer kann im Falle des Zahlungsverzugs verlangen, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an einen von ihm zu benennenden Dritten erfolgen können.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Darüber hinaus bleibt das Eigentum vorbehalten bis zum Ausgleich sonstiger Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit den Kaufgegenständen aufgrund von Nachlieferungen nachträglich erwirbt, solange der Eigentumsvorbehalt noch nicht wegen eines Ausgleiches aus dem Vertrag erloschen ist.
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sonders für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben. Bis zur Bezahlung aller Forderungen tritt/treten der/die Käufer den abtretbaren Teil seiner/ihrer Lohn- und Gehaltsansprüche gegen den letzigen und alle künftigen Arbeitgeber unwiderruflich an den Verkäufer ab. Der/die Käufer erklären ausdrücklich, dass diese bisher nicht gepfändet und/oder abgetreten sind.

8. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Käufer über.

9. Abnahmenverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmenverzug länger als einen Monat dauert hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.
Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmenverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachungeines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

10. Rücktritt
Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Waren noch nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt, ein Schadenersatz ist dann ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über die Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen, unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlung eingestellt, oder über sein Vermögen eine Insolvenz beantragt wurde.
Für die Warenrücknahme gilt Ziffer 11.

11. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
Für die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
Für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
innerhalb des 1. Halbjahres – 25 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres – 35 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres – 45 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres – 55 v. H. des Bestellpreises ohen Abzüge
innerhalb des 3. Jahres – 70 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres – 80 v. H. des Bestellpreises ohne Abzüge

Für Polsterwaren erhöht sich die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgaberecht nach Lieferung um jeweils 10% der vorgenannten Sätze. Sonderanfertigungen, sowie speziell für den Kunden z.B: nach Zeichnung hergestellte Möbel und Küchen jeder Art sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen.
Matratzen, nicht original verpackte Bettwäsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe können nicht zurückgenommen werden, da sie für den Verkauf wertlos sind. Gegenüber unseren pauschale Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße enstanden ist.

12. Gewährleistung
Der Käufer kann auf die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in der Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
Der Käufer hat zur Vornahme der notwendigen Arbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises Minderung verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungeinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung, sichtbare Mängel spätestens 2 Tage nach Ablieferung unter genauer Angabe des beschädigten Teiles und Beschreibung des Schadens schriftlich mitgeteilt werden.
Mängelrügen an Glas, Leder, Skai, Stein und Kunststoff können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Lieferung vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Übergabe.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebeden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Verkäufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, so ist Bitburg ausschließlich Gerichtsstand.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im übrigen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt sodann die gesetzliche Regelung Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, sind die Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgtem Zweck am nächsten kommt.